28.01.2025
SPD, Grüne und Union einigen sich auf wichtige Gesetzesreformen zur Energiewende
Berlin, Münster - Die Bundestags-Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU haben sich offenbar fraktionsübergreifend in weitreichenden Beschlüssen auf zentrale, energiewirtschaftlich relevante Gesetzesvorhaben geeinigt. Damit liegen wichtige Entscheidungen für die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vor.
Im Vorfeld der Bundestagswahl haben sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Union trotz des Wahlkampfs auf zentrale energiewirtschaftlich relevante Gesetzesanpassungen verständigt. Dazu gehören unter anderem wichtige Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen im Rahmen des sog. Solarspitzen-Gesetzes. Auch bei der Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts kam es nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu einer Einigung. Zudem haben sich die Fraktionen auf die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) verständigt. Die Gesetzesänderungen sollen noch in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beschlossen werden.
Bündnis 90/Die Grünen: Fraktion begrüßt Einigung und mahnt Erschließung ungenutzter Potenziale an
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Julia Verlinden und der Sprecher für Haushaltspolitik von Bündnis90/Die Grünen Sven-Christian Kindler, sehen in der fraktionsübergreifenden Einigung ein wichtiges Signal für die Wirtschaft und die Energieversorgung. „Der Rekordausbau der erneuerbaren Energien ist ein großer Erfolg unserer Regierungsbeteiligung – diesen Kurs setzen wir konsequent fort. Mit dem neuen Gesetzespaket bringen wir das Energiesystem der Zukunft voran, indem wir die Bioenergie stärken, ihre Rolle durch mehr Flexibilisierung ausbauen und der Kraft-Wärme-Kopplungsbranche Planungssicherheit bieten. Die Solarenergie übernimmt zukünftig mehr Verantwortung und fügt sich Schritt für Schritt mit Hilfe von Digitalisierung noch besser in unsere Stromnetze ein“, kommentieren Verlinden und Kindler die Verständigung mit SPD und Union.
Trotz der Verhandlungserfolge sehen Verlinden und Kindler aber gleichzeitig weiteren Optimierungsbedarf für Industrie und private Haushalte. „Wichtige Maßnahmen, wie die dringend notwendige Senkung der Netzentgelte zur Entlastung von Wirtschaft und Verbraucher*innen, konnten nicht finalisiert werden. Dabei gibt es inhaltlich vielfach Gemeinsamkeiten, die wir gerne weiter vertiefen würden“, so Verlinden und Kindler. Besonders im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur seien zukunftsweisende Entscheidungen gefragt. Eine leistungsfähige Infrastruktur sei essenziell, um den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken.
BDEW: Wichtige Weichen für Energiewende und Versorgungssicherheit gestellt
Auch aus Sicht des BDEW ist die Einigung eine gute Nachricht für die Energiewende. „Mit enormem Einsatz und Tempo und einem Kraftakt aller Beteiligten wurden zentrale Energiegesetze auf den Weg gebracht - ein starkes Signal für die Energieversorgung“, begrüßt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung so Kerstin Andreae die fraktionsübergreifende Verständigung.
Insbesondere die Einigung in den Teilen der Energierechtsnovelle enthält für den BDEW relevante Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen und damit zur Sicherstellung der Netzstabilität. Auch die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts hin zu einem „Steuerungsrollout“ ist für den Verband ein wichtiger Schritt für die sichere Netzintegration von Erneuerbaren Energien.
Die Verlängerung des KWK-Gesetzes hat nach BDEW-Einschätzung eine besondere Wichtigkeit, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und dringend benötigte Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen. „Jedoch wird eine neue Regierung weitere Klarheit bei der KWK schaffen müssen, sei es über Stabilisierung des Rechtsrahmens oder über die Einbettung der KWK in den Kapazitätsmarkt“, so Andreae.
Außerdem sorge die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen bis Ende 2026 für Planungssicherheit und stärke die Elektromobilität. Auch hier müssten künftig allerdings stabile Anschlussbedingungen geschaffen werden.
Solarwirtschaft begrüßt Einigung bei Energierechtsnovelle
Mit den aktuellen Änderungen im Energierecht werden auch aus für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) notwendige Schritte zur weiteren Flexibilisierung und erfolgreichen Systemintegration der Solarenergie unternommen. „Weitere Hemmnisse für einen ambitionierten Ausbau der Solarenergie und Speicher und deren intelligente und bedarfsgerechtere Betriebsweise werden jetzt beseitigt“, so BSW Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Auch die nun geeinten Verbesserungen für eine flexiblere Fahrweise von Speichern und die vorgesehenen Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von Solarstrom seien wichtig. Gleichzeitig sei es eine richtige Entscheidung der Parlamentarier, auf eine Pflicht zur Direktvermarktung für Solarstromanlagen unter einer Leistungsschwelle von 100 Kilowattpeak verzichtet zu haben. Als überfällig bezeichnet der BSW-Solar zudem die Verpflichtung der Netzbetreiber zur sicheren Steuerung von Solaranlagen.
Kritisch sieht der Solarverband hingegen die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für Smart Meter. Diese würden einseitig Betreiber von kleinen Solarstromanlagen belasten, während von der damit verbundenen Digitalisierung des Stromnetzes vor allem ein vereinfachter Netzbetrieb und die Allgemeinheit profitiere, so der Verband.
Quelle: IWR Online
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